Auswirkungen Warnstreik 19.03.2025

Aufgrund eines Aufrufs zum Warnstreik durch ver.di für den 19.03.2025 können einige Abfallsammeltouren (insbesondere Gelbe Tonne und Blaue Tonne) leider nicht wie gewohnt durchgeführt werden.

Betroffen sind Gremersdorf (mit Ortsteilen Altgalendorf, Bankendorf, Bollbrügge, Dazendorf, Ernsthausen, Friedrichstal, Giddendorf, Goldkamp, Jahnshof, Kembs, Kröß, Nanndorf, Neuratjensdorf, Neuteschendorf, Rossee, Seegalendorf, Sulsdorf, Techelwitz, Teschendorf, Wandelwitz), Großenbrode, Heiligenhafen und Oldenburg in Holstein.

Leider können die ausgefallenen Touren nicht nachgeholt werden. Die regulären Abfuhrpläne sind eng getaktet und sowohl Personal als auch Fahrzeuge sind vollständig ausgelastet. Ein Nachfahren der Touren würde erhebliche Verzögerungen im gesamten Entsorgungssystem verursachen.

Bitte nutzen Sie das Volumen Ihrer Abfallsammelbehälter vollständig aus. Zudem können Sie zum nächsten Regelabfuhrtermin zusätzliche Abfallsäcke für Leichtverpackungen bereitstellen. Diese können neben den Tonnen platziert werden. Bitte verwenden Sie für Leichtverpackungen transparente Säcke.

Für die Entsorgung von Papier, Pappe und Kartonage (PPK) nutzen Sie bitte die Recyclinghöfe oder Depotcontainer in Ihrer Nähe.

Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten und hoffen auf Ihr Verständnis.

Wasseruhr Ringkolbenzähler

Hinweis zur Zählerablesung

von Jasmin Brunner

Die Firma co.met GmbH hat im Auftrag des Zweckverbands Ostholstein E-Mails zur Zählerablesung versendet. Der E-Mail-Absender lautet Zweckverband Ostsholstein mit der folgenden E-Mail-Adresse: zaehler@ablesen.de. Diese E-Mail-Adresse ist somit als vertrauenswürdig einzustufen.

Sie möchten uns Ihre Zählerstände mitteilen? Schicken Sie uns bis zum 19.01. die ausgefüllte Ablesekarte zurück oder nutzen Sie das Kundenportal unserer Homepage (https://kundenportal.zvo.com). Natürlich können Sie uns Ihre Zählerstände auch telefonisch oder ganz einfach online mitteilen: https://www.ablesen.de/ostholstein/. (Hinweis: Beim Anklicken des Links verlassen Sie die Seite des ZVO.)

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