Corona-Sonderregelung bei Annahme von Störungen für den Bereich Gas-/Wasserinstallationen

von Katharina Grimm

Im Bereich der Gas/Wasser-Installationen hat die ZVO Energie GmbH alle Zählerwechsel und verschiebbare Arbeiten bei unseren Kunden abgesagt. Derzeitig werden nur noch Zählerneusetzungen, Arbeiten in Wasserzählerschächten (nur mit Genehmigung des Kunden) und unaufschiebbare Störungen, wie z.B. Gasgeruch, defekter Gasdruckregler, Wasserrohrbruch/starker Wasseraustritt bearbeitet.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei der Störungsannahme folgende Fragen stellen:

  • Art der Störung? Dringlichkeit der Störung?
    • z.B. ein nicht zählender Gaszähler ist weniger dringlich
    • z.B. undichter Wasserzähler: Wie undicht ist der Wasserzähler? Kann ein Eimer untergestellt werden oder muss es sofort behoben werden?
    • ein Rohrbruch im Haus ist sofort zu reparieren
  • Wenn ein Einsatz wirklich notwendig ist, sind folgende Fragen wichtig:
    • Sind die Kunden erkrankt?
    • Erkältung?
    • Corona bzw. Verdacht auf Corona?
    • Gibt es im Bekannten-/Familienkreis Corona-Betroffene?
    • Ist der Kunde in Quarantäne?
  • Hinweise an Kunden bei unumgänglichen Einsatz:
    • Die Kunden werden darauf hingewiesen, dass Abstand zu halten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.
    • Wenn möglich ist der Arbeitsplatz/ die Störungsstelle unbedingt gut durchzulüften.
    • Es ist unbedingt freie Zugänglichkeit zur Störungsstelle zu gewährleisten. Unsere Mitarbeiter werden keine Gegenstände wegräumen.


Ausgabe von Standrohren:
Bei der Ausgabe von Standrohrzählern ist ein Sicherheitsabstand zu unserem Personal eingerichtet worden. Der Sicherheitsbetrag für die Überlassung eines Standrohres in Höhe von 500,00 Euro kann nur noch bargeldlos mit Girocard eingezahlt werden.

Zurück